
„Der Café ist umsonst, die Beratung in aller Regel nicht.“
Im besten Fall kostet Sie unsere Tätigkeit nichts. Dies dann, wenn wir Sie vor Gericht vertreten, nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen und Sie in voller Höhe obsiegen.
Bevor wir ein Mandat übernehmen, werden wir Ihnen die voraussichtliche Höhe der Kosten mitteilen.
Wir rechnen in der Regel auf Basis einer Vergütungsvereinbarung ab. Die Höhe des zu vereinbarenden Stundensatzes richtet sich u. a. nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Für die Abrechnung dokumentieren wir jeden Zeitabschnitt auf Zehntel-Stunden genau. Wenn wir durch Einarbeitungszeiten mehr Zeit aufwenden, als unbedingt nötig gewesen wäre, stornieren wir die insoweit geleistete „Mehrzeit“ schon vor Rechnungsstellung.
Im Einzelfall kann die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Sie günstiger sein als eine Vergütung auf Stundenbasis. Dies hängt von der Höhe des Gegenstandswertes und dem voraussichtlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung ab.
Ein Mandat übernehmen wir nur dann, wenn wir überzeugt sind, Ihnen aufgrund unserer Erfahrung die bestmögliche Beratung gewährleisten zu können. Wenn wir den Eindruck haben, dass ein Kollege den Fall besser bearbeiten könnte, empfehlen wir Ihnen einen anderen Anwalt oder ziehen einen Kollegen zu Rate.
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